Was kostet die Übersetzung meiner Geburtsurkunde?

Die Übersetzung einer Geburtsurkunde kostet zwischen 50 und 120 Euro…

… in der Regel, inklusive Mehrwertsteuer. Meist aber im eher unteren Bereich. Bei aufwendigen Urkunden und exotischeren Sprachen kann es auch mehr kosten. Den genauen Preis erfahren Sie hier. Der Preis hängt dabei von mehreren Faktoren ab:

  • Sprache (englisch, französisch…)
  • Sprachrichtung (ins Deutsche, ins Japanische…)
  • Herkunft der Geburtsurkunde
  • Umfang der Geburtsurkunde
  • Apostille oder nicht
  • Beglaubigte Übersetzung

Sprache und Herkunft der Geburtsurkunde

Es gibt so viele unterschiedliche Geburtsurkunden und Herkunftsländer. Dies beginnt ja schon mit deutschen Geburtsurkunden. In Deutschland wird unterschieden zwischen Abstammungsurkunden und Geburtsurkunden. Geburtsurkunden aus der ehemaligen DDR sehen auch etwas anders aus als die aus dem Westen.

Geburtsurkunden aus Amerika unterscheiden sich auch, und zwar von Staat zu Staat. Während in einem Bundesstaat der USA die Geburtsurkunde ganz kurz und knapp gehalten wird, stehen in anderen Urkunden wiederum für die deutschen Behörden unnütze Dinge wie Name des Geburtshelfers, Anschrift des Geburtshelfers, Hautfarbe usw.
Wenn wir bei der Hautfarbe sind, in Südafrika wird auch die Rasse erwähnt; hier nehme ich mir die Freiheit, bei südafrikanischen Geburtsurkunden den Eintrag der Rasse ganz einfach zu ignorieren. Das deutsche Standesamt stört sich nicht daran.

In Großbritannien wurde lange Zeit auch eine kurze Geburtsurkunde ausgestellt, auf der die Eltern nicht angegeben sind. Diese wird vom deutschen Standesamt jedoch nicht anerkannt, sondern nur die ausführliche Geburtsurkunde, die je nach Alter der Urkunde im Querformat oder im Hochformat vorliegt. Eine Besonderheit der britischen Geburtsurkunde ist, dass die Eintragungen, zumindest bei älteren Geburtsurkunden, stets handschriftlich versehen sind. Dies erschwert es bei der Übersetzung oft, Daten zum Wohnort oder Beruf zu entziffern.

Apostille und Beglaubigung

Praktisch jede Übersetzung der Geburtsurkunde muss beglaubigt sein, d.h. vom bereidigten Übersetzer werden Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt. Andernfalls wird die Übersetzung nicht vom Standesamt anerkannt.

Manchmal ist an der Geburtsurkunde noch eine Apostille angebracht (aufgedruckt, angeheftet oder aufgeklebt). Mit dieser Apostille wird im Herkunftsland die Echtheit der Geburtsurkunde bezeugt. Auch diese Apostille ist stets zu übersetzen und erhöht damit die Kosten.

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